Finanzplanung

Orientierung für Ihre Finanzen

Ruhig und verständlich: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Finanzen und bereiten Ihre Entscheidungen nachvollziehbar vor. Der Ausbau zu einer umfassenden Anlageberatung (§34f GewO) ist in Vorbereitung.

Leistung im Detail

Überblick statt Überforderung

Finanzen brauchen Struktur und Ruhe, keinen Aktionismus. Wir ordnen Ihre Situation – von der Liquidität bis zur Altersvorsorge –, verschaffen Ihnen einen verständlichen Überblick und bereiten Ihre Entscheidungen nachvollziehbar vor. Die konkrete Anlage- und Produktberatung erfolgt, sobald die Erlaubnis nach §34f GewO erteilt ist.

  • Überblick über Liquidität & Rücklagen
  • Versorgungslücken im Blick behalten
  • Vorbereitung Ihrer Finanzentscheidungen
  • Verständliche, nachvollziehbare Aufbereitung
  • Jährliches Check-in und Begleitung
In Vorbereitung

Anlage- & Produktberatung

Die konkrete Anlage- und Produktberatung nach §34f GewO befindet sich in Vorbereitung. Sobald die Erlaubnis erteilt ist, bieten wir Ihnen hier eine durchdachte, nachvollziehbare Vermögensstrukturierung – ruhig, transparent und auf Ihre Lebensziele abgestimmt. Bis dahin verschaffen wir Ihnen gerne persönlich Überblick und Orientierung rund um Ihre Finanzen.

Ablauf

Wie eine Zusammenarbeit beginnt

01

Kennenlernen

Unverbindliches Gespräch – wir hören zu und klären Ihre Ziele.

02

Analyse

Wir prüfen Bestand, Bedarf und Spielräume und rechnen Szenarien.

03

Konzept

Sie erhalten eine schriftliche Empfehlung mit Alternativen.

04

Begleitung

Umsetzung, Dokumentation und laufende Betreuung.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Für wen ist die Finanzplanung geeignet?

Für Privatpersonen und Unternehmer, die sich einen verständlichen Überblick über ihre Finanzen verschaffen und Entscheidungen gut vorbereiten möchten.

Gebt ihr Anlageempfehlungen?

Die konkrete Anlage- und Produktberatung nach §34f GewO befindet sich in Vorbereitung. Aktuell verschaffen wir Ihnen Überblick, ordnen Ihre Unterlagen und bereiten Ihre Fragen nachvollziehbar auf.

Wie wird die Beratung vergütet?

Sobald die Erlaubnis nach §34f GewO erteilt ist, klären wir vorab transparent, welche Vergütungsform für Ihre Situation passend ist.

Wie oft wird mein Konzept geprüft?

Wir bieten mindestens ein jährliches Check-in an, bei Lebensänderungen auch außer der Reihe.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns sprechen

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich – telefonisch, digital oder bei Ihnen vor Ort.